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Finanzierung
und Förderung

Es stehen verschiedene Finanzierungsmodelle zur Auswahl.

Der Fahrlehrer hat die verantwortungsvolle Aufgabe, seinen Fahrschülern nicht nur das Führen eines Kraftfahrzeugs beizubringen, sondern auch auf die Einstellung und das Verhalten seiner Fahrschüler im öffentlichen Straßenverkehr einzugehen. Der Fahrlehrer muss sich auf die individuellen Bedürfnisse seiner Fahrschüler einstellen können, um jeden Einzelnen erfolgreich durch die Fahrerlaubnis- prüfung zu begleiten. Das erfolgreiche Bestehen der Fahrerlaubnisprüfung ist Ergebnis eines guten und vertrauensvollen Arbeitsklimas im theoretischen und praktischen Unterricht sowie hoher Fachkompetenz des Fahrlehrers.

Vielfältige Angebote
zur Finanzierung

Die umfangreiche Ausbildung zum Fahrlehrer und umfasst viele verschiedene Lerninhalte. Dabei spielen verschiedene Komponenten eine Rolle, die einzeln berechnet werden. Wie bei vielen beruflichen Aus- oder Fortbildungen können Sie verschiedene Förderungen und Finanzierungsarten in Anspruch nehmen. Wir geben Ihnen einen Überblick. Für Förderungs- und Finanzierungsanfragen wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Einrichtung.

Aufstiegs-BAFöG
Wenn Sie bereits über eine Erstausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder einen vergleichbaren Abschluss verfügen kann die Fahrlehrerausbildung über Aufstiegs-BAfög finanziert werden. Eine Auflistung der zuständigen Behörden sowie weitere Informationen über die Antragstellung und die Voraussetzungen einer Förderung durch BAföG erhalten Sie bei uns. gefördert werden einkommens- und vermögensabhängig die lehrkosten, Prüfungsgebühren und Materialkosten. Zuschuss bis zu 50%, sowie 50% Darlehenserlaß bei Prüfungserfolg. Der Unterhaltsbedarf wird individuell bemessen. Es handelt sich um einen Kredit der KFW Bank – mit besonders guten Konditionen – und einer Förderung.
Bildungsgutschein durch die Arbeitsagentur
Mit einem Bildungsgutschein werden die Kosten der Fahr- lehrerausbildung sowie die lebensunterhaltskosten von der Agentur für Arbeit übernommen. Die umfangreichen Voraussetzungen einer Förderung erfahren Sie von dem für Sie zuständigen Bildungsberater bei Ihrer Agentur für Arbeit/Jobcenter.
Förderung durch den BFD
Für ehemalige Zeitsoldaten kann der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr BFD die Finanzierung der Ausbildung übernehmen. Bitte wenden Sie sich hierfür direkt an den BFD.
Deutsche Rentenversicherung
Im rahmen einer beruflichen Rehabilitation kann die Deut- sche rentenversicherung die Kosten der Fahrlehrerausbil- dung übernehmen. Bitte wenden Sie sich hierfür direkt an die Deutsche Rentenversicherung.
Eigenfinanzierung / steuerliche Absetzbarkeit
Steuerliche Absetzbarkeit durch Werbekosten. Eine Eigenfinanzierung ist – auch in raten – möglich.

Wir freuen uns auf
Ihre Nachricht!

Lassen Sie uns gemeinsam Herausfinden, ob dieser Job der richtige für Sie ist und Ihre Kompetenzen unterstreicht! Teilen Sie uns mit wann wir Sie am besten erreichen können und ob wir uns melden sollen. Wir freuen uns auf Sie! Viele Grüße Björn Fink.