×

Ihre Ausbildung
im Detail

Prüfen Sie Ihre Voraussetzungen für die Ausbildung als Fahrlehrer.

Der Fahrlehrer hat die verantwortungsvolle Aufgabe, seinen Fahrschülern nicht nur das Führen eines Kraftfahrzeugs beizubringen, sondern auch auf die Einstellung und das Verhalten seiner Fahrschüler im öffentlichen Straßenverkehr einzugehen. Der Fahrlehrer muss sich auf die individuellen Bedürfnisse seiner Fahrschüler einstellen können, um jeden Einzelnen erfolgreich durch die Fahrerlaubnis- prüfung zu begleiten. Das erfolgreiche Bestehen der Fahrerlaubnisprüfung ist Ergebnis eines guten und vertrauensvollen Arbeitsklimas im theoretischen und praktischen Unterricht sowie hoher Fachkompetenz des Fahrlehrers.

Prüfen Sie Ihre
Voraussetzungen

Die befristete Fahrerlaubnis wird erteilt,
wenn der Bewerber folgende Kriterien erfüllt:

Besitz der Fahrerlaubnis Klassen BE
Eine Fahrerlaubnis auf Probe reicht nicht aus! Der Gesetzgeber will mit dieser Regelung erreichen, dass ein Fahrlehrer eine ausreichende Fahrpraxis und damit Erfahrung beim Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse B und BE erlangen konnte.
Besitz von mindestens 3 Jahre Fahrerlaubnis der Klasse B
Die Fahrpraxis wird als ausreichend angesehen, wenn der Bewerber um die Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE mindestens drei Jahre lang Kraftfahrzeuge der Klasse B geführt hat. Einer ausreichenden Fahrpraxis im Anhängerbetrieb Klasse BE bedarf es jedoch nicht.
Mindestalter von 21 Jahren
Das Mindestalter muss zum Zeitpunkt der Erteilung der Anwärterbefugnis erreicht sein. Mit der Ausbildung kann schon früher begonnen werden. Ausnahmen von dieser Regelung können nach § 54 FahrlG unter besonderen Umständen gemacht werden. Näheres regelt die zuständige Erlaubnisbehörde.
Vorlage einer Bewerbung inklusive Lebenslauf
Vorlage einer Bewerbung inklusive Lebenslauf.
Deutschkenntnisse
Um den Unterrichtseinheiten folgen und diese später in der Fahrschule vermitteln zu können, benötigen Sie mindestens C1.
Eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine gleichwertige Vorbildung
Die abgeschlossene Berufsausbildung ist uns und der zuständigen Erlaubnisbehörde durch ein entsprechendes Berufsabschlusszeugnis bspw. Industrie- und Handelskammer nachzuweisen. Der Berufszweig ist dabei unerheblich, der erlernte Beruf muss nichts mit dem Verkehrswesen zu tun haben. Als gleichwertige Vorbildung wird beispielsweise ein erfolgreich abgelegtes Fachabitur oder Abitur anerkannt. In diesem Fall muss keine Berufsausbildung nachgewiesen werden. Im Einzelfall besteht die Möglichkeit eines Berufseignungstests.
Geistige und körperliche Leistungsfähigkeit
geistig, körperlich, fachlich und pädagogisch geeignet ist und keine Tatsachen vorliegen, die sie für den Fahrlehrerberuf als unzuverlässig erscheinen lassen. Um die geistige und körperliche leistungsähigkeit nachzuweisen, ist der zuständigen Erlaubnisbehörde ein fachärztliches Zeug- nis oder gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle Verkehrsmediziner für Fahreignung vorzulegen. Des Weiteren wird von der Zuverlässigkeit des Bewerbers gesprochen. Auch hier prüfen wir und die Erlaubnisbehörde, z.B. Eintragungen im FAER und im Führungszeugnis.

Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass

die Erfüllung und der Nachweis der Voraussetzungen für die Zulassung zur Fachkundeprüfung zwingend erforderlich sind und sie im Verantwortungsbereich des Bewerbers liegen. Fehlende Voraussetzungen oder falsche Angaben zu den Voraussetzungen führen zur Nichterteilung der Fahrlehrerlaubnis. Die endgültige Zulassungsstelle ist das Straßenverkehrsamt. Wenn Sie Fragen haben oder Hilfestellung benötigen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite!

In drei Phasen
zum Fahrlehrer (BE)

Die Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE Pkw mit Anhänger ist die „grundfahrlehrerlaubnis“. Sie ist Fundament für die anschließende berufliche Weiterbildung. Die Voraussetzungen zum Erwerb der Fahrlehrerlaubnis gehen aus § 2 FahrlG hervor.

Die erste Phase - 1. Monat
Die erste Phase ist die „Einführungsphase“. Diese findet sowohl bei uns in der Fahrschule Fink als Ausbildungsfahrschule, als auch in der Partnerausbildungsstätte VerkehrsKolleg statt. Sie befindet sich eine Woche in der Fahrlererausbildungsstätte, zwei Wochen bei uns in der Fahrschule Fink und im Anschluss wieder eine Woche im VerkehrsKolleg.
Die zweite Phase - 1. bis 8. Monat
Die zweite Phase findet im VerkehrsKolleg statt. In dieser Zeit haben Sie täglich in der Zeit von 8:30–15:30 Uhr Unterricht. Neben dem Theorieunterricht Pädagogik, Technik, STVO, Recht, Verkehrsverhaltenslehre, nehmen Sie auch am Praxisunterricht teil. Die Trainings finden in und rund um Köln statt. Im 4. Monat des Lehrgangs findet eine einwöchige-Praktikumsphase in unserer Fahrschule Fink statt.
Die dritte Phase - ab dem 9. Monat
Die dritte Phase beginnt nach Abschluss des Lehrgangs mit der bestandenen fahrpraktischen Prüfung und der Fachkundeprüfung schriftlich und mündlich. Anschließend erhalten Sie Ihren Anwärterschein. Mit diesem absolvieren Sie Ihr mindestens 4–monatiges Praktikum bei uns in der Fahrschule Fink in Hürth. Abschließend findet eine Lehrprobe für den theoretischen und praktischen Teil in der Ausbildungsfahrschule statt. Mit Bestehen dieses Prüfungsteils erhalten Sie die unbefristete Fahrlehrerlaubnis.

Wir freuen uns auf
Ihre Nachricht!

Lassen Sie uns gemeinsam Herausfinden, ob dieser Job der richtige für Sie ist und Ihre Kompetenzen unterstreicht! Teilen Sie uns mit wann wir Sie am besten erreichen können und ob wir uns melden sollen. Wir freuen uns auf Sie! Viele Grüße Björn Fink.